Hebamme Kathrin Wünsch
Babyschwimmen in Garmisch-Partenkirchen
Angebote
Seit dem 01.11.12 biete ich keine Hebammenleistungen mehr an. Leider ist es mir, mit dem derzeitigen "Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134 a SGB V", nicht möglich kostendeckend zu arbeiten.
 
Somit beschränke ich mich darauf, bis eine politische Lösung diese Problemes eintritt, nur Selbstzahlerleistungen außerhalb des Vertrages anzubieten.
  
Welche dies sind, können Sie hier links dem Menü entnehmen!
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